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Strengere Auflagen bei der Feuerbrandbekämpfung

Die Rückstände von Streptomycin in Äpfeln und Honig erfordern strenge Sicherheitsvorkehrungen im Pflanzenschutz. Das erklärte Staatssekretär Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Jahreshauptversammlung der  Lindauer Obstbauern in Nonnenhorn. Müller verwies dabei auf die mittlerweile zwischen den Verbänden und den Bundes- und Länderbehörden vereinbarten Eckpunkte. Diese sollen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Grundlage für die Entscheidung bei einer anstehenden Genehmigung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel zur Feuerbrandbekämpfung in diesem Jahr dienen.

 

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Nach diesen Eckpunkten wird der Behandlungszeitraum für streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel auf die Hauptblüte einer Sorte beschränkt. Außerdem ist der Einsatz auf höchstens zwei Anwendungen im Jahr nach Warndienstaufruf begrenzt. Vor einer Anwendung informieren die Länder in Zusammenarbeit mit den regionalen Imkerverbänden die betroffenen Imker. Honige aus Regionen mit Streptomycinanwendung sind zu beproben, besonders wenn es sich um reinen Kernobst-Blütenhonig handelt. Als zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung müssten die Länder und die Landesimkerveräbnde schriftlich gegenüber dem BVL bestätigen, dass Absprachen zur Honigbeprobung und zum Aufkauf nicht verkehrsfähiger Honige stattgefunden hätten. Nicht...
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