Windpark in der Nähe eines Vogelschutzgebietes zulässig
Eine niedersächsische Gemeinde wies in ihrem Flächennutzungsplan nach den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes ein 37 ha großes Vorranggebiet für Windkraftanlagen aus. Bereits vier Jahre zuvor hatte die Bezirksregierung Lüneburg als Obere Naturschutzbehörde ein in 6 Kilometer Entfernung befindliches Moor, wegen vermuteter Seeadlervorkommen als EU-Vogelschutzgebiet vorgeschlagen und an das Umweltministerium gemeldet. Nach Überwindung etlicher Hindernisse wurde der Windpark schließlich gebaut.
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Das vom Windparkbetreiber anschließende, umfangreiche, immissionsschutzrechtliche Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung von 8 Windkraftanlagen dauerte immerhin vier Jahre bis zur Erteilung der begehrten Baugenehmigung, allerdings mit der Auflage für die Betreibergesellschaft, dass 47 ha landwirtschaftliche Fläche für Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Vogelschutzes zur Verfügung gestellt werden mussten. Ein weiteres Jahr verging mit der Durchführung der Bauarbeiten für die Stromversorgung, Ersatzflächenbeschaffung ,Wegebauvorbereitung usw. Auch war die erste Pachtzahlung an die Grundeigentümer der Windparkfläche, unabhängig von der Inbetriebnahme der Windmühlen vertraglich vereinbart, fällig. Fünfzehn Monate nach Erteilung der...
