Antibiotika in der Tiermast Arzneimittelgesetz ist in Kraft
Ab dem 1. Juli 2014 müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Damit tritt das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nunmehr endgültig in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von...