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Tierzuchtgesetz wird novelliert

Das Bundeskabinett hat am 3. Mai dem Entwurf zur Neuordnung des Tierzuchtgesetzes zugestimmt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich auf seiner Sitzung am 16. Juni mit dem Entwurf befassen. Nach dem Gesetzentwurf soll es zwar im Grundsatz dabei bleiben, dass Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen künftig den Zuchtorganisationen übertragen werden und damit ein Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung sowie zur Stärkung der Zuchtorganisationen geleistet wird.
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Allerdings sollen die Länder per Rechtsverordnung bestimmen können, dass Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen wie bisher von den zuständigen Behörden als hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Zudem soll die Übergangsfrist für die Länder, die nicht von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, von zwei Jahren, wie noch im Referentenentwurf geplant, auf nunmehr fünf Jahre ausgeweitet werden. Eine Neufassung des Tierzuchtgesetzes ist notwendig, um besonders bisherige Regelungen zur künstlichen Besamung, die die Warenverkehrs-, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit behindern könnten, gemäß den Erfordernissen des EG-Vertrages anzupassen. Deswegen sollen die Anforderungen an Besamungsstationen und den Handel mit...
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