Die Blauzungenkrankheit rückt näher
In Rheinland-Pfalz ist auf mehreren Rinderbetrieben die Blauzungenkrankheit ausgebrochen: Betroffen sind Milchviehhalter in Altenkirchen, Neuwied, Bitburg-Prüm, im Westerwaldkreis und in Daun. Für die Rinderhalter im Stadtkreis Heidelberg, Landkreis Rhein-Neckar, Stadtkreis Mann, in Teilen des Landkreises Karlsruhe und des Neckar-Odenwald-Kreises bleibt dies nicht ohne Folgen: Sie dürfen ihre Zucht-, Nutz- und Schlachttiere nur noch nach einer Behandlung beziehungsweise Untersuchung und einer von ihnen unterschriebenen Tierhaltererklärung aus der 150 Kilometer Zone heraus in freie Gebiete verkaufen. Das sieht ein Ministeriumsbeschluss vom Freitag vergangener Woche vor.
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Grundlage für den Beschluss ist die "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit" vom 31. August, die am 9. Oktober, so teilt das Ministerium mit, noch einmal geändert worden sei. Die novellierte Verordnung weist so genannte Restriktionszonen im Land aus. Darunter fallen der Stadtkreis Heidelberg, der Landkreis Rhein-Neckar und der Stadtkreis Mannheim. Im Landkreis Karlsruhe fallen die Gemeinden Bad Schönborn, Graben-Neudorf, Ubstadt-Weiher, Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen, Dettenheim, Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel, Hambrücken und Kronau darunter. Im Neckar-Odenwald-Kreis sind es die Gemeinden Walldürn, Buchen, Mudau, Limbach, Waldbrunn, Neckargerach, Zwingenberg, Neunkirchen,...

