Kälber anbinden ist verboten
Bei den Cross Compliance-Kontrollen wird ab Beginn des nächsten Jahres geprüft, ob das seit 1998 EU-weit geltende Anbindeverbot für Kälber eingehalten wird. Landwirte, die bis dahin noch nicht umgerüstet haben, müssen dann bei Vorort-Kontrollen mit einer Kürzung ihrer Betriebsprämie rechnen.
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Das Landwirtschaftsministerium rät den Landwirten daher dringend, noch vorhandene Anbindehaltungen schnellstmöglichst auf ein anderes System, wie beispielsweise Iglus, umzustellen. Hilfestellung beim Umrüsten geben die Landwirtschaftsämter. Aus Tierschutzgründen dürfen Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten nicht angebunden gehalten werden. Diese Vorschrift gilt ohne Ausnahme und ist unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist. Sie ist auch unabhängig davon, in welcher Art von Stall - Anbinde- oder Laufstall - das Kalb gehalten wird.