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Schweinehaltungsverordnung: Ketten reichen nicht aus

Schweinen muss ständig Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen, fordert die EU-Richtlinie 2001/93/EG. Dafür kommen Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder auch eine Mischung davon in Frage. Vorausgesetzt: Von den Materialien geht keine gesundheitliche Gefährdung aus.
Veröffentlicht am
Ketten entsprechen nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie, da diese für Schweine sehr stark an Attraktivität verlieren würden. Dem widerspricht eine Diplomarbeit an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Sie zeigte, dass das Kettenkreuz mit vier Ketten ohne Holz attraktiver für Mastschweine ist als eine Kette mit Holzstück. Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) fordert die Aufnahme von Kettenkreuzen in die Richtlinie.
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