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Strengere Regeln für den Kalbfleischverkauf

Kalbfleisch, das in der Europäischen Union vermarktet wird, darf künftig nur noch von Tieren stammen, die bei der Schlachtung nicht älter als acht Monate waren. Ausnahmen von dieser Vorschrift sollen für Inlandsverkäufe in Dänemark, Griechenland, Spanien und in den Niederlanden gelten.
Veröffentlicht am
Das geht aus einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission hervor, den das Europaparlament vergangene Woche mit kleinen Änderungen billigte. Demnach soll es in Zukunft zwei Produktkategorien geben, die für die Verbraucher erkennbar sein müssen. Ware von Tieren, die bei der Schlachtung nicht älter als acht Monate waren, sollen auch künftig als Kalbfleisch deklariert werden dürfen, und müsse auf den vorgelagerten Stufen, nicht aber an den Ladentheken mit dem Buchstaben "V" kenntlich gemacht werden. Für Fleisch von älteren Tieren, die bis zu zwölf Monate alt wurden, soll ein "Z" bei der Kennzeichnung Pflicht werden. Während dieses Fleisch auf dem inländischen Markt in Dänemark, Griechenland, Spanien und den Niederlanden weiterhin Kalbfleisch...
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