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Vieh- und Fleischgesetz: Alles wie geplant?

Vielen Schweinehaltern trieb es die Zornesröte ins Gesicht und sie wehrten sich die gegen die Pläne der Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes die Ausweisung des Muskelfleischanteils nicht gesetzlich vorzuschreiben.
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Begründet wird das mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Daher lehne man es ab, den Inhalt von Schlachtabrechnungen von Staatsseite zu regeln. Sie auszugestalten sei Sache der Wirtschaft. Der momentane Zeitplan sieht vor, dass das Kabinett den Entwurf voraussichtlich noch im April beschließt. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 8. Juni geplant.
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