Pragmatischer Umgang mit den Tierschutztransport-Gesetzen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist eigenen Angaben zufolge um eine praxisfreundliche und wenig bürokratischen Umsetzung der EU-Tierschutztransport-Verordnung bemüht. Dr. Gerd Müller, parlamentarischer Staatssekretär, bekräftigte vergangenen Woche die Absicht des Bundes soweit wie möglich von den Ausnahmemöglichkeiten der Verordnung Gebrauch zu machen.
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Man werde den vorhandenen Spielraum nutzen, die Verfahrensweise so pragmatisch wie möglich zu gestalten, kündigte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium an. Ihm geht es um den Zulassungsnachweis für Fahrzeuge, die Registrierungspflicht sowie die Anforderungen an Langzeittransporte. Mit den Ländern werde man in Kürze klären, wie weit diese Ausnahmen gehen sollen. Entgegenkommen signalisierte Müller im Hinblick auf die laut gewordene Kritik an der geforderten Sachkundeschulung für Landwirte. Bei der Sachkunderegelung übernehme die EU allerdings lediglich Vorschriften, die bereits nach der bislang geltenden Tierschutztransport-Verordnung hätten angewendet werden müssen. Nach dem Wortlaut des Rechtstextes müssten diejenigen,...