Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Kalbfleisch: Nur noch von tatsächlich jungen Rindern

Unter der Bezeichnung Kalbfleisch darf in der Europäischen Union künftig nur noch Fleisch verkauft werden, das von Rindern mit maximal acht Monaten stammt. Darauf hat sich der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) vor kurzem geeinigt.
Veröffentlicht am
Fleisch von Rindern, die mehr als acht, und jünger als zwölf Monate alt sind, müssen künftig unter der Bezeichnung Jungrindfleisch vermarktet werden. Damit werde sichergestellt, dass Fleisch von Tieren, die mit Getreide und Raufutter statt mit Milch gefüttert worden sind, nicht mehr als Kalbfleisch verkauft werden. Kalbfleisch, das vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung als geschützte Ursprungsbezeichung (g.U.) oder als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) eingetragen wurde, bleibt davon unberührt. Auf dem Etikett muss angegeben werden, zu welcher Altersklasse das Tier zum Zeitpunkt seiner Schlachtung gehörte. Die amtierende deutsche EU-Ratspräsidentschaft will die Agrarminister bei einem Treffen am 11. und 12. Juni in Luxemburg...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.