Der BSE-Länder-Status kommt
Mit der Entscheidung "2007/453/EG", die Ende Juni im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, ist der BSE-Stauts von Ländern oder Gebieten, abhängig von ihrem BSE-Risiko, nun festgeschrieben worden. Die Entscheidung gilt seit dem 1. Juli.
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Bis zur endgültigen Entscheidung über den BSE-Risikostatus der Mitgliedsstaaten und der Rücksichtnahme auf die strengen BSE-Maßnahmen in der Europäischen Union, gelten die Mitgliedsländer vorläufig als Länder mit kontrolliertem BSE-Risiko (Kategorie A). In diese Gruppe fallen auch EFTA-Länder Island, Norwegen, und die Schweiz sowie die Drittländer Brasilien, Kanada, Chile, Taiwan, und die USA. Der Gruppe "Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko" (Kategorie B) wurden Argentinien, Australien, Neuseeland, Singapur und Uruguay zugerechnet. Länder oder Gebiete, die nicht unter den Buchstaben A und B aufgelistet sind, wurden der Kategorie C ("Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko") zugeordnet.