Schweiz: Strengere Auflagen für Speisereste
Die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten an
Schweine, die so genannte Schweinesuppe, soll unter deutlich
strengeren Auflagen als bisher weiterhin möglich bleiben. Das geht
aus dem Vorschlag hervor, den das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Anfang der Woche in die Anhörung geschickt hat.
Neu sollen die Tierseuchenauflagen auch für Biogas- und
Kompostieranlagen gelten.
Schweine, die so genannte Schweinesuppe, soll unter deutlich
strengeren Auflagen als bisher weiterhin möglich bleiben. Das geht
aus dem Vorschlag hervor, den das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Anfang der Woche in die Anhörung geschickt hat.
Neu sollen die Tierseuchenauflagen auch für Biogas- und
Kompostieranlagen gelten.
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Jedes Jahr fallen in Restaurants, Bäckereien und ähnlichen Betrieben rund 300.000 Tonnen Küchen- und Speisereste an. Etwa 200.000 Tonnen davon werden gekocht und an Schweine verfüttert. Diese Verwertung ist ökologisch sinnvoll, birgt aber auch eine Tierseuchengefahr in sich. In der Schweiz kam es letztmals 1993 zu einem Ausbruch der Schweinepest wegen ungenügend behandelter Schweinesuppe. Zudem hat eine Risikoanalyse des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) gezeigt, dass die heutigen Sicherheitsvorschriften nur ungenügend vor Tierseuchen schützen und teilweise schlecht umgesetzt werden. Eine Verschärfung der Auflagen und Kontrollen drängt sich deshalb auf. In der EU wurde das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen bereits 2002...