Blauzungenkrankheit hat Biberach erreicht
Am 17.Oktober wurde in einem Rinderbestand im Landkreis Reutlingen die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Ein 20 Kilometer Sperrgebiet um das betroffene Gehöft wurde eingerichtet. Da auch Teile des Landkreises Biberach mit betroffen sind, wurde vom Landratsamt Biberach eine entsprechende Allgemeinverfügung erstellt.
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Betroffen von dieser Verfügung sind folgende Gebiete: Die Teilorte Zwiefaltendorf, Zell, Bechingen und Pflummern der Stadt Riedlingen sowie die Teilorte Friedingen, Warmtal, Emerfeld, Ensmad, Ittenhausen, Dürrenwaldstetten und Ohnhülben der Gemeinde Langenenslingen. Im 20-km-Sperrgebiet für in der Obhut des Menschen gehaltene Rinder, Schafe, Ziegen, Hirschartige, Antilopen, Kamele, Dromedare, Lamas, Alpakas, Guanakos und Vikunjas) gelten folgende Maßregeln: - Alle empfänglichen Tiere stehen unter behördlicher Beobachtung. Ein Verbringen von empfänglichen Tieren aus dem Sperrgebiet hinaus ist nur unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen weiterhin möglich. - In allen Betrieben mit empfänglichen Tieren im 20-Kilometer-Sperrgebiet sind...