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Schaf- und Rinderhalter in Hessen

Hessen fördert künftig bedrohte Nutztiere

Die Züchter bedrohter Schaf- und Ziegenrassen mit Sitz in Hessen können künftig wieder eine finanzielle Förderung erhalten. Diese Förderung tiergenetischer Ressourcen wird ab dem Jahr 2015 als Bestandteil des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) wieder aufgenommen.
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Rueß
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Mit der Subvention von Zucht und Haltung der gefährdeten heimischen Rassen – dem „Rhönschaf“, dem „Coburger Fuchsschaf“, der „Weißen Deutschen Edelziege“, dem „Roten Höhenvieh“ und dem „Deutschen Schwarzbunten Niederungsrind“ - sollen Halter dieser seltenen und gefährdeten Rassen, die besonders gut an die hessischen Mittelgebirgsverhältnisse angepasst sind, unterstützt werden. Im Rahmen der Agrobiodiversitätsstrategie Deutschland will auch Hessen die Haltung alter Rassen als „genetische Ressource der Zukunft“ zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erheben. Gefördert werden die Tiere – unter bestimmten Haltungs- und Zuchtbedingungen – mit 200 Euro pro Rind beziehungsweise 30 Euro je Schaf oder Ziege pro Jahr. Profitieren können Betriebe mit mindestens fünf Rindern oder mindestens zehn Schafen oder Ziegen, die im Zuchtbuch registriert sind.
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