Erst untersuchen, dann verkaufen
Um ein Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, dürfen bis 31. März 2015 Enten und Gänse einen Bestand nur verlassen, wenn sie sieben Tage vor dem Verkauf mit negativem Ergebnis auf die hochpathogenen Influenza-Viren der Typen H5 und H7 untersucht worden sind.
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