Arzneimittelverwendung nun auch in Hi-Tier
Am 25. Juli ist die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben in Kraft getreten. Die zuständige Behörde kann Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen. Der Tierhalter muss diesem Mitteilungsweg allerdings zustimmen.
- Veröffentlicht am

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.