Schleswig Holstein beantragt neuen Status
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Das Land hatte in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden sowie den zuständigen Kreisveterinärämtern und mit praktizierenden Tierärzten die Sanierung der Bestände intensiv und konsequent vorangetrieben. Mit der Schleswig-Holsteinischen BHV1-Landesverordnung von 2014 wurden abgestufte Maßnahmen festgelegt. Dazu gehörte ein Weideverbot für Rinder aus BHV1-infizierten Betrieben ab dem 1. Juli 2014, dem Verbot der Einstallung nicht BHV1-freier Rinder zum 1. November 2014sowie die grundsätzliche Verpflichtung, Reagenten (infizierte Tiere) zum 1. Juli 2015 aus den Beständen zu entfernen.
Die BHV1-Sanierung soll bis Ende des Jahres abgeschlossen und die letzten Reagenten bis dahin aus den Beständen entfernt werden. Dann kann Schleswig –Holstein die Anerkennung als "BHV1-freie Region" erhalten.
Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Rinder, die seit 1997 staatlich bekämpft wird. Die Infektion kann zu Erkrankungen und Leistungseinbußen bei den Tieren führen. Für Menschen ist sie ungefährlich.
Fast alle anderen Bundesländer sind bereits als BHV1-freie Regionen anerkannt oder werden diesen Status in Kürze erreichen. Zudem sind neben Dänemark, Schweden und Finnland auch Österreich und ein Teil Italiens als BHV1 freie Regionen anerkannt. Für Rinder, die aus Schleswig-Holstein in diese Länder verbracht werden sollen, müssen derzeit noch mit hohem Aufwand verbundene Zusatzgarantien erfüllt sein und Maßnahmen wie Blutuntersuchungen und Quarantänehaltung durchgeführt werden, so dass der Rinderhandel extrem erschwert wird. Diese Maßnahmen entfallen, wenn Schleswig-Holstein die Anerkennung als "BHV1-freie Region" erreicht hat.
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