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BVDV-Verordnung wird im Bundesrat diskutiert

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem bovinen Virusdiarrhöe-Virus (BVDV-Verordnung) dem Bundesrat zugeleitet. Die Länderkammer wird auf ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause Anfang Juli darüber beraten. Die Verordnung soll im Oktober in Kraft treten.
Veröffentlicht am
Alle Rinder, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung geboren sind, oder die von diesem Tag an aus dem Bestand gebracht werden sollen, müssen vor ihrem sechsten Lebensmonat beziehungsweise vor dem Transport auf BVDV untersucht worden. Mit einer Ausnahme: Rinder, die noch keine sechs Monate alt sind und aus einem BVDV-unverdächtigen Bestand stammen, müssen nicht untersucht werden. Voraussetzung. Sie werden gemästet und gehen danach direkt auf den Schlachthof. Auch Sammeltransporte von nicht untersuchten Rindern aus BVDV-unverdächtigen Beständen sind bis zu ihrem sechsten Lebensmonat möglich. Erneute Voraussetzung: Alle Rinder müssen nach dem Transport in denselben Bestand eingestallt, im Stall gemästet oder auf dem gleichen Schlachthof...
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