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Liberalisierte Rindersamen

Nach dem Vertragsverletzungsverfahren vom Dezember 2003 hat Deutschland Ende Dezember 2006 ein neues Tierzuchtgesetz und am 14. Oktober diesen Jahres eine neue Samenverordnung verabschiedet. Nach den neuen deutschen Rechtsvorschriften benötigen Besamungsstationen, die in anderen Mitgliedsstaaten bereits zugelassen sind, jetzt für die Abgabe von Samen und die Durchführung der künstlichen Befruchtung keine erneute deutsche Zulassung mehr. Sie können die künstliche Besamung in Deutschland mit Samen vornehmen, den sie vom Ort ihrer Niederlassung eingeführt haben. Sie müssen in Deutschland keine eigenen Spenderbullen halten.
Veröffentlicht am
Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, dass andere EU-Marktteilnehmer ihre Erzeugnisse an deutsche Besamungsstationen oder Depots liefern müssen, da nur die Stationen Samen an Landwirte abgeben und die künstliche Besamung durchführen dürfen. Nach den Änderungen der strittigen Rechtsvorschriften hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren jetzt eingestellt.
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