Schluss mit grenztierärztlichen Kontrollen
Ab dem 1. Januar 2009 werden die grenztierärztlichen Kontrollen gegenüber der Europäischen Union abgebaut.Der Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft zwischen der Schweiz und der EU werde dadurch erleichtert, wie das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Ende der vergangenen Woche mitteilte. Ein entsprechendes Abkommen solle an der Sitzung des Gemeinsamen Veterinärausschusses am 23. Dezember 2008 unterzeichnet werden.
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Mit dem Abbau der grenztierärztlichen Kontrollen werde ein wesentliches Ziel des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erreicht. Auch die Schweinesuppe-Problematik sei geklärt. Die Verfütterung der Schweinesuppe aus Küchen- und Speiseresten ist in der gesamten EU verboten, in der Schweiz jedoch unter strengen Auflagen erlaubt. Nach Ansicht sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten waren diese Bestimmungen nicht gleichwertig, weshalb markante Einschränkungen in der Marktöffnung drohten. Die Schweiz habe deshalb einem Verbot zugestimmt, konnte jedoch eine lange Übergangsfrist bis 1. Juli 2011 aushandeln. So habe die Branche laut BVET ausreichend Zeit, um nach neuen Verwertungsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Das Verbot des Transits von Klauentieren...