Neue EG-Öko-Verordnung in Kraft getreten
Am 1. Januar ist die neue EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 („Basis-Verordnung“) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Öko-Verordnung Nr. 2092/91 ab. Zwar werden damit auf den Großteil der Biolandwirte keine wesentlichen Änderungen zukommen. Tierhaltende Biobetriebe müssen aber beispielsweise beachten, dass ab 2012 die Ferkelkastration nur noch mit Schmerzbehandlung und/oder Betäubung gesetzlich zulässig ist. Für die Anbindehaltung von Rindern in Altgebäuden gelten dagegen verlängerte Übergangsfristen bis 2013, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Für die Biolandwirte sei neben der Basis-Verordnung besonders die Verordnung Nr. 889/2008 relevant, die konkrete Durchführungsbestimmungen für die Erzeugung, Verarbeitung und Kontrolle enthält.
- Veröffentlicht am
Das einheitliche, verpflichtende EU-Öko-Logo wird erst zum 1. Juli 2010 eingeführt. Gleiches gilt für die ebenfall verpflichtende Herkunftskennzeichnung, die der DBV-Fachausschuss Ökologischer Landbau zwar grundsätzlich gefordert, in der geplanten Ausgestaltung jedoch heftig kritisiert hat. So werde nur zwischen EU- und Nicht-EU-Herkünften unterschieden, die Angabe des genauen Herkunftslandes wird nur auf freiwilliger Basis möglich sein, wenn mindestens 98 Prozent aller Zutaten aus dem jeweiligen Herkunftsland stammten. Das ist nach Einschätzung des DBV verbraucherfeindlich, weil dann in vielen verarbeiteten Lebensmitteln schon der Gewürzanteil eine transparente Herkunftskennzeichnung ausschließe. Selbst vollständig regionale Produkte –...


