BVD-Verordnung ist beschlossene Sache
Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) in der Rinderhaltung setzen Bund und Länder in Zukunft auf durchgängigere Maßnahmen. Mit der neu aufgelegten BVDV-Verordnung wird ab Januar 2011 eine allgemeine Untersuchungspflicht auf BVDV eingeführt. Sie gilt für alle Rinder, die nicht älter als sechs Monate sind, und für Tiere, die aus einem bestehenden Bestand gebracht werden sollen. Kälber, die nach Inkrafttreten der Neuregelung geboren worden sind, und die von Rindern stammen, die tragend in den Bestand eingestallt wurden, müssen laut der neuen Verordnung unverzüglich untersucht werden. Auch Rinder, bei denen klinische Anzeichen darauf schließen lassen, dass sie an der Mucosal Disease (MD) erkrankt sind, müssen schnellstmöglich getestet werden.
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