Neue Tiertransportzeiten geplant
Die Europäische Kommission unternimmt einen neuen Anlauf zur Verschärfung der Vorschriften für Tiertransporte. Im Zentrum eines Vorschlags, der im Moment zwischen den Abteilungen der Brüsseler Behörde hin- und hergereicht wird, steht die besondere Berücksichtigung von Schlachttieren, deren maxiamle Transportzeit auf neun Stunden begrenzt wird. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn sich im Umkreis von 550 Kilometer zum Abfahrtsort nicht mehr als zwei Schlachthöfe befinden. Für Tiere, die nicht zur Schlachtung unterwegs sind, wird die mögliche Reisezeit auf dem ersten Teilabschnitt auf 20 Stunden beschränkt. Spätestens dann müssen die Tiere jedoch - wie bereits 1997 beschlossen - an einem Kontrollpunkt ausgeladen, gefüttert und getränkt werden und für mindestens neun Stunden ruhen. Auch hier sind Ausnahmen zulässig.
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Für den Transport auf See werden keine Zeitgrenzen vorgeschrieben, aber eine analoge Ruhezeit von neun Stunden vor dem Beladen oder nach dem Entladen des Schiffes. Die Obergrenzen der Reisezeit dürfen nach den Plänen der Kommission um jeweils bis zu zwei Stunden überschritten werden, falls das Ziel der Reise dann erreicht werden kann und dies im Interesse der Tiere ist. Neu geregelt werden für Nicht-Schlachttransporte ferner die Besatzdichten. Die Kommission unterscheidet dabei nicht mehr nach dem Transport auf Straße, Schiene oder Seeweg, sondern nach Kurz- und Langstreckentransporten. Festgesetzt wird das minimale Raumangebot für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Geflügel, abhängig vom Gewicht. Die Angaben starten...