Bürgerinitiative zur Beendigung der Schlachtung von Tieren registriert
Die EU-Kommission hat am Mittwoch (27. April 2022) eine Bürgerinitiative genehmigt, die jetzt Unterschriften zur Abschaffung der Tierschlachtung sammeln darf. Erreicht der Bürgerzusammenschluss eine Million Unterschriften, muss sich die Kommission damit auseinandersetzen.
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Die Europäische Kommission hat Ende April die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Tieren) beschlossen. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission darin auf, die Tierhaltung von den Tätigkeiten auszuschließen, die für Agrarsubventionen in Betracht kommen, und stattdessen ethische und ökologische Alternativen wie zelluläre Landwirtschaft und Pflanzenproteine aufzunehmen. Sie fordern zudem die Einführung von Anreizen für die Erzeugung und den Verkauf von pflanzlichen Erzeugnissen sowie Erzeugnissen der zellulären Landwirtschaft.
Da die Europäische Bürgerinitiative (EBI) die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags habe die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen. Das teilt das Gremium in einer aktuellen Pressemitteilung mit.
Der Beschluss zur Registrierung, so die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme, sei rechtlicher Natur und greife den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls plane, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhalte, nicht vor. Der Inhalt der Initiative spiegele die Ansichten der Organisatorengruppe wider und sei nicht als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.
Wie geht es weiter?
Nach der Registrierung am Mittwoch, 28. April 2022 haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Die EBI startete offiziell im April 2012. Zulässig ist eine Initiative, wenn die darin enthaltenen Maßnahmen 1) nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Seit es die EBI gibt, hat die Kommission 113 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 89 davon waren zulässig und wurden daher als Europäische Bürgerinitiativen registriert.
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