Verfassungsgericht kippt Abgabe nach dem Gesetz für den Holzabsatzfonds
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung am 5. Juni 2009 die Erhebung der Abgabe nach dem Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELF) mit.
- Veröffentlicht am
Das Bundesverfassungsgericht hat sich der Auffassung der Bundesregierung laut BMELV "leider nicht angeschlossen". Gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft entfallen Die Bundesregierung bedauere, so das BMELV, dass damit die gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft entfällt. Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verbiete es allerdings, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichts seien zunächst im Detail auszuwerten. Im Rahmen dieser Prüfung sei auch der Frage nachzugehen, ob und welche...