Holzabsatzfonds: Bauernverband trägt wirtschaftsseitig getragene Folgeregelungen mit
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Holzabsatzfondsgesetz sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig. Der DBV kündigte am 5. Juni 2009 an, wirtschaftsseitig getragene Folgeregelungen mitzutragen.
- Veröffentlicht am
Im Zuge einer bereits 2001 eingelegten Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am 5. Juni 2009 veröffentlichten Beschluss vom 12. Mai 2009 das Holzabsatzfondsgesetz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und daher als nichtig beurteilt. Damit entfällt die Finanzierungsgrundlage für die zentrale Förderung des Absatzes und der Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Forstwirtschaft und der Holzwirtschaft durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland. Das teilt der DBV am 5. Juni 2009 mit. Bauernverband bedauert Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Der Deutsche Bauernverband (DBV) bedauert diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes genauso wie die Entscheidung zum Absatzfondsgesetz vom 3....