EU-Agrarzahlungen im Netz: Einseitig und nicht nachvollziehbar
Bund und Länder veröffentlichen mit Ausnahme Bayerns seit dem 16. Juni 2009 die Empfängerdaten von EU-Direktzahlungen im Internet unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de.
Nach Ansicht des Landesbauernverbandes (LBV) sind die – auch von Gerichten – aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch nicht geklärt. Alle bisher angerufenen Gerichte haben einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angenommen, mehrheitlich aber das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung als überwiegend betrachtet. Sollte der EuGH jedoch die EU-rechtlichen Vorschriften als nicht vereinbar mit europarechtlichen Datenschutzbestimmungen ansehen, könnten die erfolgten Eingriffe für die Landwirte nicht mehr korrigiert werden.
Der LBV fordert erneut, dass eine Veröffentlichung staatlicher Beihilfen nicht nur einseitig für die Landwirtschaft, sondern für alle Empfänger in gleichem Maße zu gelten hat. Außerdem kritisiert er, dass Transparenz in dieser Veröffentlichungsform nicht erreicht wird. Insbesondere kann nicht nachvollzogen werden, wie und auf welcher Grundlage der Bürger die Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung nachprüfen kann, wenn noch nicht einmal klar ist, wofür die einzelnen Zahlungen geleistet werden.Heiner Klett, LBV
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