Handel mit Zahlungsansprüchen
Die EU-Kommission wird beim Antrag für die Betriebsprämie 2006 eine Nachfrist für den Handel von Zahlungsansprüchen (ZA) bis zum 31. (bisher 15.) Mai 2006 gewähren. Landwirte, die bis zum 15. Mai ihren Antrag gestellt haben, können somit noch bis zum 31. Mai sanktionsfrei zusätzliche ZA erwerben und aktivieren. Die ZA-Beantragung muss über eine Änderung des Gemeinsamen Antrags bis zum 31. Mai erfolgen. Vorab oder parallel dazu ist gegebenenfalls der Gemeinsame Antrag des übergebenden Betriebsinhabers zur Vermeidung von Doppelbeantragungen ebenfalls entsprechend abzuändern.
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Mit dieser Fristverlängerung reagiert die EU auf Bedenken, dass der Zeitraum für den Handel der neu eingeführten ZA zwischen deren Zuteilung und Abgabetermin des Gemeinsamen Antrags zu knapp bemessen ist. Nachdem der Berufsstand eine Verlängerung der Meldefrist gefordert hat, bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eilverordnung vor, um die Meldung der Übertragung von ZA für dieses Jahr vom 9. auf den 30. Juni zu verlängern (siehe Beitrag auf Seite 8 in dieser Ausgabe).