Zuckerausgleich beantragen
Die im Februar 2006 von den EU-Agrarministern beschlossene Reform der Zuckermarktordnung tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Als Ausgleich für die gesenkten Rübenpreise erhalten die Landwirte eine von der Produktion entkoppelte Zahlung. In Deutschland wird dieser Ausgleich als betriebsindividueller Betrag (BIB) gewährt.
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Der Zuckerausgleich wird in die geltende Betriebsprämienregelung integriert. Entsprechend der Rübenpreissenkung steigen in den Folgejahren die Beträge für den BIB Zucker. Deutschland steht für diese Ausgleichszahlungen ein Prämienvolumen in der Endstufe von rund 278 Millionen Euro zur Verfügung – für die erste Stufe 2006 sind es rund 154,8 Millionen Euro. Auf Basis der den Zuckerunternehmen zugeteilten Zuckerquoten kann der Ausgleichsbetrag je Tonne für 2006 nur geschätzt werden. Hieraus ergibt sich ein rechnerischer Wert von 45,30 Euro je Tonne Zucker als Orientierungsgröße. Das Bundeslandwirtschaftsministerium setzt den endgültig ermittelten Ausgleichsbetrag durch eine Rechtsverordnung fest. So wird der betriebsindividuelle Ausgleich...