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Fristen: Für Mäh- und Mulchverbot geplant

Die Bundesregierung will das bestehende Mäh- und Mulchverbot auf stillgelegten Flächen nicht so weit verkürzen wie vom Bundesrat gefordert.
Veröffentlicht am
Nach dem vom Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossenen Entwurf zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung soll das Mäh- und Mulchverbot künftig vom 1. April bis 30. Juni gelten. Die Länderkammer hatte demgegenüber in ihrem Entwurf dafür plädiert, das bisherige Fristende 15. Juli auf den 15. Juni vorzuverlegen. Dem Vernehmen nach hat sich das Bundesumweltministerium in der Ressortabstimmung gegen die weiter gehende Vorlage des Bundesrats gesperrt. Die Länderkammer, die der Verordnung noch zustimmen muss, wird sie bereits in ihrer nächsten Sitzung am 19. Mai 2006 behandeln.
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