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EU-Kommission will EU-Agrarbeihilfen veröffentlichen

Die EU-Kommission will eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten einführen, Informationen über Empfänger von EU-Geldern zu veröffentlichen.
Veröffentlicht am
Diese Informationen kann die Kommission zwar nicht selbst veröffentlichen, sie hält aber eine Veröffentlichung aufgrund der „Rechenschaftspflicht gegenüber dem Steuerzahler“ und den „beträchtlichen Unterschieden“ der von den Mitglieds-staaten zur Verfügung gestellten Informationen offenbar für notwendig. Bislang veröffentlichen zehn Staaten – Belgien, Dänemark, Niederlande, Großbritannien, Estland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen und Slowenien – Angaben über die Empfänger der EU-Direktzahlungen. Die europäische Öffentlichkeit erwartet nach Ansicht der Kommission einen einfachen Zugang zu benutzerfreundlichen Infor-mationen. In Abhängigkeit von der Resonanz der Mitgliedstaaten wird die Behörde entscheiden, ob sie auf ihrem geplanten Weg...
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