EU-Kommission will EU-Agrarbeihilfen veröffentlichen
Die EU-Kommission will eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten einführen, Informationen über Empfänger von EU-Geldern zu veröffentlichen.
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Diese Informationen kann die Kommission zwar nicht selbst veröffentlichen, sie hält aber eine Veröffentlichung aufgrund der „Rechenschaftspflicht gegenüber dem Steuerzahler“ und den „beträchtlichen Unterschieden“ der von den Mitglieds-staaten zur Verfügung gestellten Informationen offenbar für notwendig. Bislang veröffentlichen zehn Staaten – Belgien, Dänemark, Niederlande, Großbritannien, Estland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen und Slowenien – Angaben über die Empfänger der EU-Direktzahlungen. Die europäische Öffentlichkeit erwartet nach Ansicht der Kommission einen einfachen Zugang zu benutzerfreundlichen Infor-mationen. In Abhängigkeit von der Resonanz der Mitgliedstaaten wird die Behörde entscheiden, ob sie auf ihrem geplanten Weg...
