Meldeschluss beachten -
Fristverlängerung für die Übertragung von Zahlungsansprüchen
Zahlungsansprüche, die für die Betriebsprämie 2006 aktiviert werden sollen, können auch noch nach dem 15. Mai bis spätestens 31. Mai 2006 übertragen werden. Dies teilt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) mit.
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Die Änderungsmöglichkeiten, die hinsichtlich des Gemeinsamen Antrags für die Flächen und damit für die Aktivierung der Zahlungsansprüche bestehen, werden auf die Übertragung der Zahlungsansprüche übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde diese Übertragung spätestens am Mittwoch, dem 31. Mai 2006, gemeldet wird. Übertragung in der ZID oder beim Landwirtschaftsamt melden Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten: - Die Übertragung wird spätestens am 31. Mai sowohl vom Übergeber als auch Übernehmer der Zahlungsansprüche unmittelbar in der Zentralen Datenbank (ZID) gemeldet. - Die Übertragung wird spätestens am 31. Mai 2006 mit dem Formular „Übertragungsmeldung“ bei der jeweils für den Übergeber und...