BSE: Keine Ausnahmen mehr für Schweden
Schweden hatte am 3. März 2006 seinen ersten BSE-Fall. Da dadurch das Auftreten von BSE bei schwedischen Rindern nicht mehr als unwahrscheinlich gelten kann, wurden die in der EU-TSE-Verordnung für Schweden vorgesehenen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Überwachung von gesunden Schlachtrindern und hinsichtlich der Altersgrenze bei der Entfernung der Wirbelsäule aufgehoben. Schweden hatte diese Ausnahmeregelung allerdings nie angewendet.
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