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EU-Kommission blockiert Tierbindung

Mit Unverständnis hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am 27. November auf die Mitteilung der EU-Kommission reagiert, dass entgegen allen bisherigen Signalen die Einführung des Mindesttierbesatzes von 0,3 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar bei der Ausgleichszulage (AZL) von Brüssel nun doch nicht akzeptiert wird.

Veröffentlicht am
Dies sei umso unverständlicher, als die EU-Kommission beim Begleitausschuss am 17. Juni 2009 in Stuttgart teilgenommen hat, bei dem diese vorgesehene Änderung beschlossen wurde, sagte Minister Hauk in Stuttgart. Auch die Signale nach der Einreichung des Änderungsantrags am 15. Juli 2009 deuteten in keiner Weise auf die jetzt getroffene Entscheidung hin. Mit der Einführung des Mindesttierbesatzes, der in den Änderungsantrag zum MEPL II aufgenommen worden war, sollte der erhöhte Aufwand für die Haltung von Tieren gegenüber den viehlosen Betrieben honoriert werden. Die EU hält dem jetzt entgegen, dass dies mit der Begründung der Ausgleichszulage nicht übereinstimme. Zudem sei die Einführung des Mindesttierbesatzes eine Koppelung der Prämie...
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