Elektronische Ohrmarken werden Pflicht
Die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ist beschlossene Sache. Ab Januar 2010 müssen Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere mit der EU-Ohrmarke kennzeichnen. Allerdings nur solche Schafe, und Ziegen, mit denen gezüchtet oder die verkauft werden sollen, betonte Ministerialdirektor Dr. Albrecht Rittmann am Dienstag auf der Bioland-Bundestagung für Schafe und Ziegen im oberschwäbischen Bad Waldsee.
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Die Landesregierung habe sich bis zuletzt für eine freiwillige elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen eingesetzt. Nach der nun geltenden Rechtslage ist ab 1. Januar 2010 die elektronische Einzeltierkennzeichnung verpflichtend vorgeschrieben. "Die elektronische Kennzeichnung der Tiere bedeutet für die Schaf- und Ziegenhalter deutlich höhere Kosten, die durch nichts gerechtfertigt sind", kritisierte Rittmann. Es sei ärgerlich, dass diese Regelung für die Tierhalter nicht freiwillig, sondern verpflichtend sei, obwohl Baden-Württemberg und andere Bundesländer die Freiwilligkeit ausdrücklich gefordert hätten.