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Nur angemeldete Photovoltaik-Anlagen bringen Geld

Der Photovoltaik-Spezialist IBC SOLAR erinnert alle Photovoltaik-Anlagenbetreiber, ihr 2009 installiertes System bis Ende des Jahres bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Nur dort registrierte Solarsysteme haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung.

Veröffentlicht am
Anderenfalls drohen beträchtliche finanzielle Verluste: Netzbetreiber könnten im schlimmsten Fall erbrachte Zahlungen zurückfordern. Anfang des Jahres 2009 trat die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Was nur wenige wissen: Nur die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur schafft Ansprüche für eine Vergütung durch den Netzbetreiber. Nach §16 des EEG sind diese nur dann verpflichtet, den Strom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Hat der Netzbetreiber den Strom abgenommen und vergütet, ohne dass die Anlage ordnungsgemäß angemeldet wurde, kann er das Geld vom Anlagenbetreiber zurückfordern. „Allen Solarstromproduzenten können wir nur empfehlen, ihre Anlage schnellstmöglich anzumelden“,...
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