Strengere Grenzwerte für Holzfeuerungsanlagen
Nach jahrelangem Tauziehen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 03. Dezember 2009 die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) beschlossen, die den Schadstoffausstoß von Feuerungen u.a. im häuslichen Bereich regelt. Voraussichtlich Mitte Februar 2010 wird sie in Kraft treten.
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Verschärfte Anforderungen werden zukünftig vor allem an neue Holzfeuerungen gestellt, aber auch für ältere Öfen sind klare, zeitlich gestaffelte Regelungen für den Austausch oder die Ertüchtigung zur Verringerung v.a. des Feinstaubausstoßes festgelegt. Die Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sind allerdings relativ großzügig, so dass es für Betreiber bestehender Anlagen keinen Anlass zur Panik gibt. Holzfeuerungen erfahren als klimafreundliche und regenerative Wärmequelle sowohl bei der Politik als auch bei der Bevölkerung eine breite Akzeptanz. Gegenüber einer Gasfeuerung verursachen sie in der Regel aber vor allem beim Staub erhöhte Emissionen. Insbesondere veraltete Technik, nasses Holz und unsachgemäße Bedienung können zur...