BSE-Testalter von 24 auf 30 Monate heraufgesetzt
Mit der Anhebung des BSE-Testpflicht bei Schlachtrindern von 24 auf 30 Monate gelten in Deutschland nun die bereits EU-weit einschlägigen Vorgaben zur Verhütung und Kontrolle von BSE. Darauf wies der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 28. Juni 2006 hin.
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"Baden-Württemberg begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung nunmehr einen Beschluss des Bundesrates zur Anhebung des BSE-Testalters bei Schlachttieren von 24 auf 30 Monate umgesetzt hat, der auch auf Initiative Baden-Württembergs zustande gekommen war", sagte Minister Peter Hauk am 28. Juni 2006 in Stuttgart. "Die Anhebung des Testalters bringt erhebliche Einsparungen für die Agrarwirtschaft", betonte Hauk. Diese Entscheidung sei für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fleischwirtschaft von besonderer Bedeutung. "Durch die Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung wird allein in Baden-Württemberg die Zahl der untersuchungspflichtigen Rinder jährlich um rund 60.000 Rinder verringert", so der Minister. Auch nach den...