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Neue Klimaschutzvorgaben für Wohngebäude

Beim Austausch einer Heizungsanlage müssen künftig zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Umweltministerin Tanja Gönner erwartet Impuls für energetische Modernisierung von Gebäuden und Ausbau von Ökoenergien. Weitere Informationen in neuer Broschüre und im Internet: http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/60561

Veröffentlicht am
Beim Austausch einer Heizungsanlage in einem Wohngebäude müssen in Baden-Württemberg ab diesem Jahr zehn Prozent des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf wies am 29. Dezember 2009 das Umweltministerium in einer Mitteilung hin. Alternativ kann nach den zum 1. Januar 2010 greifenden Regelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes durch eine verbesserte Wärmedämmung an Hausfassade oder Dach Energie eingespart und so der CO2-Ausstoß gesenkt werden. "Mit den Neuregelungen wird der Klimaschutz im Land vorangebracht und ein wichtiger Impuls für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gesetzt", so Umweltministerin Tanja Gönner. "Außerdem sinken durch die Nutzung von Ökoenergien oder eine verbesserte Wärmedämmung die...
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