HIT-Daten für die Grünlandprämie überprüfen
Die zusätzliche Grünlandprämie des EU-Sofortprogramms für Milcherzeuger können Betriebsinhaber erhalten, die unter anderem die im Dezember 2009 gehaltenen Kühe als Milchkühe genutzt haben und diese Nutzung gemäß Viehverkehrsverordnung bis spätestens 31. Januar 2010 angezeigt haben. Darauf verweist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und rät zur Überprüfung der gemachten Angaben.
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