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HIT-Daten für die Grünlandprämie überprüfen

Die zusätzliche Grünlandprämie des EU-Sofortprogramms für Milcherzeuger können Betriebsinhaber erhalten, die unter anderem die im Dezember 2009 gehaltenen Kühe als Milchkühe genutzt haben und diese Nutzung gemäß Viehverkehrsverordnung bis spätestens 31. Januar 2010 angezeigt haben. Darauf verweist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und rät zur Überprüfung der gemachten Angaben.

Veröffentlicht am
In Baden-Württemberg sind die entsprechenden Angaben bereits im Rahmen einer Meldeaktion in Verbindung mit dem Gemeinsamen Antrag 2008 erhoben und der HIT-Datenbank zugeleitet worden. Sofern ein Rinderhalter bei dieser Erhebungsaktion korrekte Angaben gemacht hat und sich in der Bestimmung seines Kuhbestandes seither nichts geändert hat, ist hinsichtlich der Angaben zur Produktionsrichtung nichts zu veranlassen. In den Fällen, in denen aber die Nutzungsart der gehaltenen Kühe noch nicht angezeigt ist, oder die früher gemachten Angaben nicht mehr zutreffen, sollten die Januartage noch zur Meldung oder Korrektur genutzt werden. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall, dass beispielsweise die Kühe des Bestandes im Dezember 2009 nicht als...
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