Sicherheitsabstände bei GVO-Mais
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen.
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Vorgesehen ist hierbei die Einführung eines Mindestabstandes zwischen Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und konventionell bewirtschafteten Feldern. Für Mais ist dabei vorgesehen, über den von den Saatgutherstellern empfohlenen Abstand von 20 Metern hinauszugehen. Nach Aussagen des Ministeriums ist für Mais eine Abstandsregelung im unteren dreistelligen Bereich zu erwarten.