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Sicherheitsabstände bei GVO-Mais

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einer Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen.
Veröffentlicht am
Vorgesehen ist hierbei die Einführung eines Mindestabstandes zwischen Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und konventionell bewirtschafteten Feldern. Für Mais ist dabei vorgesehen, über den von den Saatgutherstellern empfohlenen Abstand von 20 Metern hinauszugehen. Nach Aussagen des Ministeriums ist für Mais eine Abstandsregelung im unteren dreistelligen Bereich zu erwarten.
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