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Parallelimporte von Pflanzenschutzmitteln

Eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes regelt den Import von Pflanzenschutzmitteln aus anderen Mitgliedsstaaten, die mit einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, ohne hier selbst zugelassen zu sein.
Veröffentlicht am
Seit 29.06.06 dürfen diese Pflanzenschutzmittel in Deutschland in Verkehr gebracht werden, wenn sie in Zusammensetzung und Beschaffenheit mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen und den gleichen Wirkstoff in vergleichbarer Menge enthalten. Hierfür muss von jedem, der ein Pflanzenschutzmittel importieren will, ein Antrag auf Erteilung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt werden. Die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung gilt nur so lange wie die Zulassung des Referenzmittels. Das importierte Pflanzenschutzmittel muss zudem in gleicher Weise angewendet werden wie das Referenzmittel. Einzelheiten des Verfahrens regelt...
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