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Weitere Importlizenzen für neuseeländische Butter

Butter aus Neuseeland, die bereits auf dem Weg nach Europa ist, darf in die EU eingeführt werden. Das hat die Brüsseler Kommission mit Unterstützung des zuständigen Ausschusses beschlossen. Damit lässt die Behörde rund 20.000 Tonnen Butter auf der Grundlage von Importregeln in die Gemeinschaft, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenige Tage zuvor für nichtig erklärt wurden. Die geltenden EU-Einfuhrbestimmungen für Butter aus Neuseeland benachteiligten europäische Importeure und erlaubten dem neuseeländischen Molkereigiganten Fonterra, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, hatten die Luxemburger Richter entschieden. Mit der Vergabe weiterer Importlizenzen wolle man eine Unterbrechung der Handelsströme vermeiden, begründete die Kommission ihre Initiative. Für den noch nicht genutzten Teil des Importkontingents in Höhe von insgesamt rund 77.000 Tonnen werde man entweder eine Übergangslösung finden oder eine angestrebte Dauerlösung anwenden.
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