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EU genehmigt Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken

Der EU-Verwaltungssausschuss hat am 27. Juli 2006 die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken genehmigt, auch in Baden-Württemberg. Dies teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) am 28. Juli 2006 mit.
Veröffentlicht am
Der zuständige EU-Verwaltungssausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. Juli 2006 die Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen zu Futterzwecken genehmigt. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission wurde positiv beschieden. Die Freigabe gilt in Baden-Württemberg und in allen anderen Bundesländern außer Bremen und Berlin. Weitere Einschränkungen gelten für Brandenburg und Thüringen. Den vorläufigen Kommissionsentwurf finden Sie anbei als Download. Aus ihm ist ersichtlich, für welche Regionen die Nutzungsgenehmigung gilt. Zusätzlich gilt die Genehmigung auch für das Saarland. Die Entscheidung gilt rückwirkend ab dem 1. Juni 2006. Aufwuchs darf nur zu Fütterungszwecken genutzt und nicht verkauft werden Sobald die Entscheidung...
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