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Cross Compliance 2010

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum informiert über die im Jahr 2010 einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen - Cross Compliance - unter www.ga.landwirtschaft-bw.de/. Betroffen sind alle baden-württembergischen Antragsteller von Direktzahlungen, flächenbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes, der Grünlandprämie sowie der Umstrukturierung und Umstellung beziehungsweise Rodung von Rebflächen.

Veröffentlicht am
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Anforderungen insgesamt nur wenig geändert. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Vorgaben zum Schutz des Bodens vor Erosion nun schlagbezogen eingehalten werden müssen. Zu diesem Zweck wurde ein landesweites Erosionskataster erstellt. Mit dem Gemeinsamen Antrag werden den Antragstellern die aktuellen Informationen zugesandt. Mindestens 1 Prozent der Antragsteller müssen vor Ort auf die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kontrollen können Auswirkungen auf die genannten Förder- und Ausgleichsmaßnahmen haben.
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