Cross Compliance 2010
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum informiert über die im Jahr 2010 einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen - Cross Compliance - unter www.ga.landwirtschaft-bw.de/. Betroffen sind alle baden-württembergischen Antragsteller von Direktzahlungen, flächenbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes, der Grünlandprämie sowie der Umstrukturierung und Umstellung beziehungsweise Rodung von Rebflächen.
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