Gänsehalter können Unterstützung beantragen
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein nationales Programm zur Umsetzung der EU-Sonderhilfen für von der Vogelpest geschädigte Geflügelhalter aufgelegt. In Deutschland können vor allem die durch das Aufstallungsgebot besonders betroffenen Gänsehalter eine finanzielle Unterstützung erhalten.
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Für Gänsezuchttiere, die zwischen Januar und August dieses Jahres vorzeitig geschlachtet werden, wird ein Ausgleich von 30 Euro pro Tier angeboten. Für die Vernichtung von Gänsebruteiern beträgt die Unterstützung 1,20 Euro pro Stück. Erzeuger, die jetzt Zuchtgänse vorzeitig schlachten oder Bruteier vernichten lassen wollten, sollen sich an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden, die das Hilfsprogramm abwickeln wird. Sie bietet zurzeit an, die Vernichtung zu begleiten und zu protokollieren, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Durchführung zu erleichtern. Die Zahl der beseitigten Eier beziehungsweise der geschlachteten Tiere muss nämlich gegenüber der BLE amtlich belegt werden. Nur noch rückwirkend in Anspruch...