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EU will Futtermitteldeklaration ändern

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Futtermittelhersteller von der Verpflichtung zu befreien, auf Anfrage die exakte mengenmäßige Zusammensetzung anzugeben. Somit sollen die Bestimmungen an das Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) angepasst werden.
Veröffentlicht am
Anfang Dezember vergangenen Jahres entschieden die Richter des EuGH, dass die Regelungen über das Ziel des Gesundheitsschutzes hinausgehen und die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller in hohem Maße beeinträchtigen. An der Vorschrift, wonach die Produzenten auf dem Etikett den Anteil der Futterausgangsstoffe am Gesamtgewicht mit einer Toleranzgrenze von 15 Prozent nach oben und unten angeben, hält die Kommission jedoch fest - zumindest einstweilen. Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der offenen Futtermitteldeklaration muss vom EU-Ministerrat und vom europäischen Parlament im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden. Das kann bis zu zwei Jahre dauern. Unabhängig davon sind die Mitgliedstaaten jedoch bereits jetzt zur...
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