Frankreich steigt in flächenlosen Milchquotenhandel ein
Das französische Landwirtschaftsministerium hat jetzt die Bedingungen für einen begrenzten Handel von Milchquoten ohne Fläche festgelegt. Landwirte, die zusätzliche Garantiemengen kaufen wollen, müssen ihr Gesuch bis zum 31. Oktober dieses Jahres einreichen. Der Handel wird ausschließlich über das Produktamt für Viehhaltung abgewickelt. Aussteigewillige Erzeuger erhalten für die von ihnen abgegebene Referenzmenge eine Entschädigung, die sich an den bisherigen Hilfen zum Ausstieg aus der Milchproduktion orientiert. Ob ein Departement an dem System teilnimmt, liegt in der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Präfekten. Er muss sich bei seiner Entscheidung von der Agrarkommission seines Departements beraten lassen. Der flächenlose Quotentransfer hat vor allem in Westfrankreich seine Anhänger. Ziel ist es, die einzelbetriebliche Entwicklung zu erleichtern und Druck vom Bodenmarkt zu nehmen. Verläuft der Einstieg gut, soll das Modell auch in den kommenden Jahren angewandt werden - eventuell in angepasster Form.
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