Österreich verringert Aufzeichnungspflicht
In Österreich werden die Milcherzeuger mit einer geringen Direktvermarktungs-Referenzmenge in ihrer Aufzeichnungspflicht entlastet. Danach müssen Direktvermarkter, die zu Beginn des jeweiligen Milchwirtschaftsjahres am 1. April über eine Direktverkaufs-Referenzmenge von weniger als 5000 Kilo verfügen, die von ihnen nicht vermarkteten Milchmengen nicht mehr aufzeichnen. Bis jetzt mussten sie monatliche Aufzeichnungen über die Verfütterung und den Eigenverbrauch der Milch am Hof führen. Die Aufzeichnungspflicht für direkt vermarktete Milchmengen bleibt unverändert bestehen.
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